Liebe Sportfreunde,
der LK SOE hat die Möglichkeiten der neuen sächsischen Coronaverordnung genutzt und auf Basis des §8 Absatz 3 dieser Verordnung am 1.4.21 Lockerungen beschlossen (siehe Anlage). Damit ist ein Training ab. 6.4. mit bis zu 20 Personen (neu: bis einschl. 17 Jahre!)- siehe Punkt 2 der Lockerungen- erlaubt.
Auch Individualsport alleine oder zu zweit ist möglich. Das gilt bis zu einer Bettenbelegung von 1300 inzidenzunabhängig und nach meinem Verständnis längstens bis 18.4. (bis dahin gilt die Corona- Verordnung Sachsens).
Damit ist ein Training auch in den Osterferien möglich.
Die Hygieneanforderungen sind einzuhalten, benutzte Sportgeräte separat abzustellen. Prüft bitte verantwortungsvoll, ob ihr diese Möglichkeit nutzen werdet. Die Coronazahlen steigen und zunehmend sind Kinder betroffen bzw. Überträger….
Ich wünsche euch ein schönes Osterfest.
Carsten Petters